Berufsausbildung Jugendlicher und junger Erwachsener mit Behinderungen, Leistungen an Arbeitgeber (Prämien und Zuschüsse)
Leistungsbeschreibung
Arbeitgeber können zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Prämien und Zuschüsse erhalten.
Die jungen Erwachsenen müssen jedoch für die Zeit ihrer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen nach
§ 68 Abs. 4 SGB IX durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt sein.
Der Zuschuss beträgt 2.000,00 Euro/Ausbildungsjahr.
Die Prämie ist einmalig und beträgt ebenfalls 2.000,00 Euro.
Diese Leistung wird auch für Ausbildungsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erbracht.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung
Rechtsgrundlage
§ 26 b Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Was sollte ich noch wissen?
- Informationen für Arbeitgeber: Prämien und Zuschüsse zur Ausbildung
- Förderung von Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener(Integratiosamt LWV Hessen)
- Integrationsamt LWV Hessen
Zuständige Stelle(n)
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Friedrich (Regionalmanagerin)
0561 1004-2208
0561 1004-2650