Genehmigung für Mietwagen beantragen


Leistungsbeschreibung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.


Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:

•    Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
•    Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
•    Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Aufsicht und Ordnung
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde


Zuständigkeit

Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.


Voraussetzungen

•    Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
•    Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
•    Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
•    Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
•    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Allgemeine Unterlagen:


Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach


Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Fachlich freigegeben am

20.09.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Tina Iffert