Ingenieurkammer Hessen - Mitgliedschaft beantragen


Leistungsbeschreibung

Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es zwei Formen der Mitgliedschaft:

Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner und Bauvorlageberechtigte nach § 67 Abs. 3 HBO und Fachingenieure nach § 12 HIngG).

Angestellte oder beamtete Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.

Selbständig tätige Ingenieure können der Kammer ebenfalls freiwillig beitreten.

Die Kammer führt Listen über

Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer folgende Personen an:


Verfahrensablauf

Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Beratender Ingenieur und Stadtplaner - IngKH werden auf Ihren schriftlichen Antrag von einem Eintragungsausschuss geprüft.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme der Fachingenieure-IngKH werden auf schriftlichen Antrag von der jeweiligen Fachkommission geprüft.

Nach Aufnahme in die Kammer erhalten Sie eine Urkunde und die Pflichtmitglieder einen Rundstempel über die Eintragung in die entsprechende Liste. Die Urkunde und der Stempel sind bei Löschung der Eintragung zurückzugeben.


An wen muss ich mich wenden?

An die Ingenieurkammer Hessen:


Voraussetzungen

Beratende Ingenieure

Die Eintragungsvoraussetzungen sind im § 5 HIngG geregelt.

  1. Berechtigung ,die Berufszeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen
  2. Nachgewiesene Berufspraxis von mindestens 3 Jahren als Ingenieur
    Die Dauer der nachzuweisenden Berufspraxis ist abhängig von der Regelstudienzeit Ihres Studiums.
    a) 10 Semester Regelstudienzeit = 3 Jahre Berufspraxis
    b) 8 Semester Regelstudienzeit = 4 Jahre Berufspraxis
    c) 6 Semester Regelstudienzeit = 5 Jahre Berufspraxis

Stadtplaner - IngKH

Die Eintragungsvoraussetzungen sind im § 8 HIngG geregelt.

  1. Studium in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geographie, Vermessungswesen oder der Landespflege mit Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium in der Stadtplanung
    sowie
  2. Nachgewiesene Berufspraxis über eine Zeit von 2 Jahren (hauptberuflich in Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigung, die einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung entspricht)
    oder
    5 Jährige Berufspraxis bei fehlendem Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium

Hinweis:
Die Berufspraxis umfasst eine unter fachkundiger Aufsicht  einer berufsangehörigen Person ausgeübte Tätigkeit in den  wesentlichen Berufsaufgaben der Stadtplanung, beispielsweise:

Freiwillige Mitglieder

Auf ihren Antrag hin sind als freiwillige Mitglieder diejenigen aufzunehmen und in eine entsprechenden Liste einzutragen, die

Studierende eines Ingenieurstudiums können als nichtstimmberechtigte Mitglieder auf Antrag aufgenommen werden.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Hessen


Fachlich freigegeben am

23.07.2026

Formulare


Zuständige Stelle(n)

Ingenieurkammer Hessen
Adresse
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Karin Behrendt (Sachbearbeitung)
Telefon 0611 97457-26
Telefax 0611 97457-29