Sachverständige, öffentliche Bestellung und Vereidigung


Leistungsbeschreibung

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist die in Deutschland vorgesehene, öffentlich-rechtliche und gesetzlich geschützte Bezeichnung für besonders qualifizierte und vertrauenswürdige Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft. Sie kann durch Nachweis der Voraussetzungen nach § 36 Gewerbeordnung oder bzw. in Verbindung mit ggf. vorhandenen Spezialregelungen in einem Verwaltungsverfahren erlangt werden.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstatten Gutachten und erbringen andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.

Die Rechte und Pflichten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können durch Rechtsverordnungen oder Sachverständigenordnungen geregelt sein.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erkennt man an der gesetzlich geschützten Bezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt". Dabei können diesen Sachverständigen Rundstempel verliehen und ihnen kann ein Sachverständigenausweis ausgehändigt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln


Voraussetzungen

Als Sachverständiger können Sie in der Regel öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn

Ausbildungs-, Befähigungs- und andere Qualifikationsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum werden im Verwaltungsverfahren berücksichtigt. Diese Nachweise sind in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

Außerdem können Sachverständige mit Qualifikationen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn der Sachverständige dort für ein bestimmtes Sachgebiet bereits seine Sachkunde nachgewiesen hat, die im Wesentlichen vergleichbar ist, oder er in 2 der letzten 10 Jahre vollzeitig als Sachverständiger tätig gewesen ist und sich aus den vorgelegten Nachweisen ergibt, dass der Sachverständige im Wesentlichen über die besondere Sachkunde verfügt.
 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Da die von Ihnen einzureichenden Unterlagen je nach Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen voneinander abweichen können, sollten Sie sich an die Bestellungsbehörde wenden, damit Ihnen von dort die konkreten Unterlagen genannt werden. Die nachfolgend aufgeführten Dokumente sollen Ihnen daher lediglich einen Eindruck über die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen geben:


Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr für die öffentliche Bestellung ist recht unterschiedlich; sie beträgt ca. zwischen 300,00 Euro - 1.100,00 Euro und wird meist mit Antragstellung erhoben.

Die durch die Überprüfung des Antrags, insbesondere durch Einschaltung der Fachgremien und sonstigen Prüfer anfallenden Auslagen sind zusätzlich vom Antragsteller zu erstatten. Es ist regelmäßig mit Kosten in Höhe von etwa 1.000,00 Euro - 2.000,00 Euro zu rechnen. Dabei wird in der Regel ein angemessener Kostenvorschuss angefordert.
 


Rechtsgrundlage

Hier kommen z.B.

in Betracht.
 


Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen


Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen erhalten Sie über das bundesweite Sachverständingenverzeichnis.

Daten aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks finden Sie
auf der bundeseinheitliche Sachverständigendatenbank des Handwerks.

Informationen zu Bestellungsvoraussetzungen erhalten Sie beim Institut für Sachverständigenwesen e.V.


Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Kassel
Adresse
Scheidemannplatz 2
34117 Kassel, documenta-Stadt

Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg
Adresse
Kurfürstenstraße 9
34117 Kassel, documenta-Stadt

Ingenieurkammer Hessen
Adresse
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Christine Thouet (Sachbearbeitung)
Telefon 0611 97457-28
Telefax 0611 97457-29