Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung zur Schau stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt, wo Sie die Tätigkeit ausüben wollen.
Wird die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.

Für denjenigen, der gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen und diese Tätigkeit an wechselnden Orten ausüben möchte, ist das Veterinäramt des Ortes zuständig, an dem das Unternehmen üblicherweise seinen Sitz oder sein Winterquartier hat oder als Gewerbe angemeldet ist.

Bei Unternehmen ohne Sitz im Inland das für den Ort des ersten Tätigwerdens zuständige Veterinäramt.

Bei Handel mit artgeschützten Tieren, müssen Sie sich außerdem an das Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums wenden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich Ihr Unternehmen jeweils aufhält, da eine Meldepflicht aufgrund des Artenschutzes besteht. Sie müssen einen Herkunftsnachweis für das jeweilige Tier erbringen und benötigen, wenn Sie artgeschützte Tiere verkaufen möchten, zudem auch eine EG-Bescheinigung, die Ihnen von dem Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums ausgestellt wird.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Fachdienst Tierschutz


Welche Gebühren fallen an?

Es gilt die

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt sowie dem zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen.


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Zuständigkeit

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Regierungspräsidium Kassel


Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Mit der Ausübung der Tätigkeit darf gemäß § 11 Abs. 5 TSchG erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein Antrag zu stellen.


Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 24 - Schutzgebiete, Artenschutz, Biologische Vielfalt, Landschaftspflege
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Tierschutz
Adresse
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen
(Außenstelle Wolfhagen)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Gundula Utzinger