Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel – Fachdienst Tierschutz
Zuständigkeit
Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:- Erlasse des Ministeriums,
- Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT): https://www.tierschutz-tvt.de/
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
;Fachlich freigegeben am
30.06.2023;26.03.2024Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Es ist vor Beginn der Tätigkeit ein Antrag zu stellen.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 56 - Fachzentrum für Produktsicherheit u. Gefahrstoffe
Adresse
Ludwig-Mond-Straße 33
34121 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Knorrstr. 34
34134 Kassel, documenta-Stadt
Tierschutz
Adresse
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen
(Außenstelle Wolfhagen)