Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel – Fachdienst Tierschutz


Zuständigkeit

Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

;
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Fachlich freigegeben am

30.06.2023;26.03.2024

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Es ist vor Beginn der Tätigkeit ein Antrag zu stellen.


Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 56 - Fachzentrum für Produktsicherheit u. Gefahrstoffe
Adresse
Ludwig-Mond-Straße 33
34121 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Knorrstr. 34
34134 Kassel, documenta-Stadt

Tierschutz
Adresse
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen
(Außenstelle Wolfhagen)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Gundula Utzinger