Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese verbringen (transportieren) wollen, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis der örtlichen Sprengstoffbehörde.

Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen.

Um Unfälle und Missbrauch zu vermeiden, stellt das Sprengstoffrecht hohe Anforderungen an die Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen.

Dazu zählen folgende Nachweise:

Im Rahmen des Nachweises der Zuverlässigkeit werden Auskünfte von anderen Behörden, beispielsweise von. der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Verfassungsschutzbehörde eingeholt.

Als Unternehmerin oder Unternehmer benötigen Sie eine Erlaubnis für den Umgang und Verkehr beispielsweise mit folgenden explosionsgefährlichen Stoffen:

Durch die behördliche Erlaubnis wird sichergestellt, dass nur die Personen zu explosionsgefährlichen Stoffen Zugang erhalten, die die Anforderungen an einen sicheren Umgang erfüllen.

Gegebenenfalls wird bei Beantragung einer gewerblichen Erlaubnis die zuständige Behörde weitere Informationen zu den vorhandenen Lagermöglichkeiten der explosionsgefährlichen Stoffe von Ihnen erfragen.


Verfahrensablauf

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid über die Entscheidung und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.


Zuständigkeit

Die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt


Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erhalten, müssen von Ihnen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


Welche Unterlagen werden benötigt?

Gegebenenfalls verlangen regionale Sprengstoffbehörden weitere Unterlagen.


Welche Fristen muss ich beachten?

Haben Sie eine Erlaubnis erhalten, müssen Sie innerhalb eines Jahres mit der Tätigkeit beginnen. Andernfalls erlischt die Erlaubnis. Üben Sie die Tätigkeit mindestens zwei Jahre nicht aus, erlischt die Erlaubnis ebenfalls.


Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung einer Erlaubnis Fallen Kosten nach der jeweiligen Gebührenordnung des Bundeslandes an.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Fachlich freigegeben am

24.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Abteilung V - Arbeitsschutz und Soziales
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt