Betriebserlaubnis für öffentliche Apotheke beantragen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

10.10.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Neueröffnung, Übernahme oder Pacht

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Änderung einer Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken


Leistungsbeschreibung

Bevor Sie eine öffentliche Apotheke übernehmen oder neueröffnen, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaberin oder Erlaubnisinhaber nach. Zudem weisen Sie nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen. Sie versichern eidesstattlich, dass Sie gesetzliche Vorgaben einhalten.

Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.


Voraussetzungen

Sie müssen als Antragstellerin oder Antragsteller


Zuständigkeit

Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Verfahrensablauf


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)