Verbraucherinformationsgesetz


Leistungsbeschreibung

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 01.05.2008 in Kraft getreten und mit Wirkung vom 01.09.2012 geändert worden ist, bietet Verbrauchern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über Erzeugnisse nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und über Verbraucherprodukte  nach dem Produktsicherheitsgesetz. Das bedeutet, dass Sie auf Antrag bei der zuständigen Behörde vorhandene Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein und über Verbraucherprodukte wie Küchengeräte, Unterhaltungselektronik, Möbel, Spielzeug oder Heimwerkerbedarf erhalten können.

Ihr Anspruch auf Erhalt von Informationen umfasst dabei Daten über:

  1. Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts;
  2. Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten für Verbraucher ausgehen;
  3. Zusammensetzung von Erzeugnissen, ihre Beschaffenheit, die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften einschließlich ihres Zusammen­wirkens und ihrer Einwirkung auf den Körper, auch unter Berück­sichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorherseh­baren Fehlanwendung,
  4. Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten;
  5. zugelassene Abweichungen von den Vorschriften des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts über die in unter 3 und 4 genannten Merkmale oder Tätigkeiten,
  6. Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren;
  7. Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Verbraucherschutz sowie Statistiken über abschließend aufgeführte festgestellte Verstöße.

Hilfreiche Informationen für Verbraucher bietet das Verbraucherfenster Hessen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Aktuelle Verstöße im Landkreis Kassel finden Sie ebenfalls auf der Plattform Verbraucherfenster Hessen


An wen muss ich mich wenden?

In Hessen sind die folgenden Behörden jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich auskunftspflichtig:

Nähere Informationen können auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter dem Stichwort „Verbraucherpolitik in Hessen" abgerufen werden.

Informationen zu Verbraucherprodukten erhalten Sie auf den Internetseiten des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration unter der Rubrik  Produktsicherheit.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Fachdienst Verbraucherschutz


Welche Gebühren fallen an?

Der Zugang zu Informationen über Abweichungen von rechtlichen Anforderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG ist kostenfrei. Bei sonstigen Informationen werden ab einem Verwaltungsaufwand von 250,00 Euro Gebühren bis max. 600,00 Euro erhoben.

Sofern der Antrag nicht kostenfrei bearbeitet wird, ist der Antragsteller über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab zu informieren und auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag zurücknehmen oder einschränken zu können.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

26.11.2012

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 23 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Verbraucherschutz
Adresse
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen
(Außenstelle Wolfhagen)