Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen


Leistungsbeschreibung


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Behörde ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln


Voraussetzungen

Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Antragsformular


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen


Fachlich freigegeben am

04.09.2020

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Schmidt (Fachbereichsleitung)
Telefon 05673 9993-19
Telefax 05673 9993-31