Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis


Leistungsbeschreibung

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Antragsformular


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen


Fachlich freigegeben am

04.09.2020

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Schmidt (Fachbereichsleitung)
Telefon 05673 9993-19
Telefax 05673 9993-31