Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
Leistungsbeschreibung
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium
Welche Gebühren fallen an?
Für die Zulassung von Ausnahmen werden Gebühren nach Nr. 546 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport(Hessenrecht)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ein Merkblatt sowie die Liste der gefährlichen Wildtiere erhalten Sie unter folgenden Links:
- Haltung gefährlicher Wildtiere(Regierungspräsidium Darmstadt)
- Private Haltung gefährlicher Wildtiere(Regierungspräsidium Gießen)
- Private Haltung gefährlicher Wildtiere(Regierungspräsidium Kassel)
Zuständige Stelle(n)
Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 24 - Schutzgebiete, Artenschutz, Biologische Vielfalt, Landschaftspflege
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 27 - Naturschutz bei Planungen und Zulassungen, Naturschutzdaten
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt