Zweitwohnung / Nebenwohnung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.


Zuständigkeit

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.


Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.


Was sollte ich noch wissen?

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Yvonne Klawon
Telefon 05673 9993-17
Telefax 05673 9993-31