Straßenbeleuchtung: Störung melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
An wen muss ich mich wenden?
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
04.12.2012Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Espenau - FB 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau
Zuständige Mitarbeiter
Frau N. N.
05673 9993-27
05673 9993-31Herr Martin Thies
05673 9993-26
05673 9993-31
Zweckverband "Kommunale Dienste Immenhausen-Espenau"
Adresse
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Andrea Desel
05673 9993-19
05673 9993-31Herr Bernd Horstmann
05673 503-160
05673 503-188Herr Lars Obermann
05673 503-140
05673 503-188Herr Martin Präscher
05673 503-163
05673 503-188Frau Antje Schütz
05673 503-137
05673 503-188