Straßenbeleuchtung: Störung melden


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.


An wen muss ich mich wenden?

Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

Tipp:

In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung


Fachlich freigegeben am

04.12.2012

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständige Mitarbeiter

Frau N. N.
Telefon 05673 9993-27
Telefax 05673 9993-31
Herr Martin Thies
Telefon 05673 9993-26
Telefax 05673 9993-31

Zweckverband "Kommunale Dienste Immenhausen-Espenau"
Adresse
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Zuständige Mitarbeiter

Frau Andrea Desel
Telefon 05673 9993-19
Telefax 05673 9993-31

Herr Bernd Horstmann
Telefon 05673 503-160
Telefax 05673 503-188

Herr Lars Obermann
Telefon 05673 503-140
Telefax 05673 503-188

Herr Martin Präscher
Telefon 05673 503-163
Telefax 05673 503-188

Frau Antje Schütz
Telefon 05673 503-137
Telefax 05673 503-188