Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe)


Leistungsbeschreibung

Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:

Die Beratung erfolgt als persönliche Hilfe einkommens- und vermögensunabhängig.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.


Verfahrensablauf

Bei der zuständigen Stelle ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur Behörde gehen und dort im Rahmen eines Beratungsgespräches den Antrag ausfüllen.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Soziales - Fachdienst Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe


Zuständigkeit

Ihr örtlich zuständiges Sozialamt.

Für Leistungen in stationären und teilstationären Einrichtungen, betreuten Wohnmöglichkeiten, Fachberatungsstellen sowie Tagesaufenthaltsstätten ist der LWV Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig.


Voraussetzungen

Einen Anspruch auf die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hat gemäß §§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch XII jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse beziehungsweise die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Partnerschaftsproblemen und dergleichen deutlich unterscheiden. Schwierige Lebensverhältnisse können beispielsweise sein:


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist Abhängig vom Einzelfall.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

22.08.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hilfe zur Pflege/weitere Hilfen
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Herr Herbert Bruder
Frau Kristina Grotsch
Frau Katharina Lingenfelser
Frau Monika Plass
Frau Lena Schefer
Frau Natalie Simon
Frau Diana Vogel