Landschaftsschutz


Leistungsbeschreibung

Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.


An wen muss ich mich wenden?

Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Naturschutzbehörde
Adresse
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
(Außenstelle Wolfhagen)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Melanie Damm
Frau Maike Harms
Herr Roman Krettek
Herr Stephan Kube

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 27 - Naturschutz bei Planungen und Zulassungen, Naturschutzdaten
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt