Landschaftspflege
Leistungsbeschreibung
Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Sicherung, Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Hessen bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten (Schutzgebiete nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union) durchgeführt.
Das Land fördert die Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, i. d. R. Landwirte und Waldbesitzer.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Die Umsetzung der Landschaftspflege- und Agrarumweltmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Regionalen Agrarumweltkonzepten mit entsprechenden Fördergebietskulissen. Für die Natura 2000-Gebiete werden mittelfristige Maßnahmenpläne im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel erstellt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden mit Priorität gefördert. Ziel der regionalen Landschaftspflege ist u. a. die Erhaltung und Sicherung von wertvollen Streuobstwiesen und –beständen, wozu auch die Streuobstinitiative im Landkreis Kassel e.V. (SILKA) wertvolle Unterstützung leistet.
Des Weiteren setzt sich die regionale Landschaftspflege für die Förderung der Insekten bzw. bestäubenden Wildtierarten sowohl im Offenland als auch im Siedlungsbereich ein. Sie initiiert dazu Projekte in Schulen, den Kommunen und weiteren öffentlichen Einrichtungen und regt die Bürger dazu an, in Garten und Balkon mehr Insektenfreundlichkeit im Landkreis Kassel zu schaffen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite ...es brummt im Landkreis Kassel!
An wen muss ich mich wenden?
Auskunft erteilt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf nachstehenden Internetseiten:
- Natura 2000 Vertragsnaturschutz
- Schutzgebiete NATURA 2000
- HALM - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Nutzungsberechtigung für die Flächen, auf denen die beantragten Maßnahmen umgesetzt werden sollen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Die jeweils gültigen aktuellen Antragsformulare
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:In der Regel fallen keine Gebühren an, eventuell im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:- Gemeinsamer Agrarantrag bis zum 15. Mai des Jahres
- Förderanträge für Agrarumweltmaßnahmen bis zum 01. Oktober des Jahres
- Anträge zur Sicheren Schaf‐ und Ziegenbeweidung zum Schutz gegen große Beutegreifer bis zum 15. Mai des Jahres
- Antrag auf Weidetierprämie bis zum 15. Mai des Jahres
- Antrag Weidetierschutz ganzjährig
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Unterschiedliche Bearbeitungsdauer, Zuwendungsbescheid erfolgt in der Regel gegen Ende des Kalenderjahres
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) und andere
Fachlich freigegeben am
10.02.2017Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Die aktuell gültigen Antragsformulare sind beim Fachdienst Landschaftspflege erhältlich.
Zuständige Stelle(n)
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Landschaftspflege
Adresse
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
(Außenstelle Hofgeismar)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Henny Hartmann-DingesHerr Dierk Schwedes
Frau Martina Stowitz-Lohne