Sterbeurkunde Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.


Verfahrensablauf

Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Persönliche Beantragung:

Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:


An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.


Zuständigkeit

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.


Voraussetzungen

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:


Welche Gebühren fallen an?

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.


Welche Fristen muss ich beachten?

keine


Bearbeitungsdauer


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 1 - Zentrale Dienste und Personal
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständige Mitarbeiter

Frau Annabell Schildhauer
Telefon 05673 9993-28
Telefax 05673 9993-31

Frau Malena Stenzel
Telefon 05673 9993-14
Telefax 05673 9993-31