Einbürgerung
Leistungsbeschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
- bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Seit dem 27. Juni 2024 können Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihr Herkunftsstaat dies nicht erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Bitte nehmen Sie vor einem persönlichen Besuch telefonisch oder per E‐Mail an einbuergerung@landkreiskassel.de Kontakt zu uns auf. So kann bereits im Vorfeld einer persönlichen Vorsprache geklärt werden, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Der Kreisausschuss des Landkreises Kassel ist zuständig für die Annahme von Einbürgerungsanträgen und die Beratung einbürgerungsinteressierter Personen mit Wohnsitz in den kreisangehörigen Kommunen Bad Emstal, Bad Karlshafen, Breuna, Espenau, Grebenstein, Habichtswald, Helsa, Immenhausen, Liebenau, Nieste, Naumburg, Reinhardshagen, Söhrewald, Trendelburg, Wesertal und Zierenberg.
Die Städte und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern beraten in Einbürgerungsangelegenheiten in eigener Zuständigkeit.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Die Beratung und Antragsannahme erfolgt für die Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohner beim Landkreis Kassel. Sollten Sie in einer Stadt/Gemeinde über 7.500 Einwohner wohnen, wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung, um die Einbürgerung zu beantragen.
Der Antrag wird nach einer ersten telefonischen Beratung per Mail oder per Post übersandt.
Nachdem der Antrag in einem persönlichen Beratungsgespräch angenommen wurde, wird er an das Regierungspräsidium Kassel zur Entscheidung weitergeleitet.
Das Regierungspräsidium stellt die Gebühr in Rechnung und tätigt die notwendigen Anfragen bei den Sicherheitsbehörden und der Ausländerbehörde.
Nach Vorlage der positiven Entscheidung händigt die Einbürgerungsbehörde des Landkreises Kassel die Urkunde aus.
Mit Aushändigung der Urkunde wird die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.
- Einbürgerung(Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Fachlich freigegeben am
13.08.2024Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Anträge und weitere Formulare werden nach telefonischer Anforderung per Post oder E-Mail übersandt.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 41 - Hoheitsverwaltung, Gewerbe
Adresse
Kurt-Schumacher-Straße 2
34117 Kassel, documenta-Stadt