Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Bitte beachten Sie, dass eine zeitnahe Bearbeitung nur möglich ist, wenn Sie einen vollständigen Antrag einreichen. Damit beschleunigen Sie die weitere Bearbeitungszeit.
Wichtige Ausnahme:
Ab 1. Januar 2005 haben Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz usw.) keinen Anspruch auf Wohngeld, sofern bei der Bemessung dieser Leistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Mietzuschuss
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung von Mietzuschuss
- Nachweise über alle Einnahmen aller zum Haushalt gehörenden Personen
- Miet- oder Nutzungsvertrag
Lastenzuschuss
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung von Lastenzuschuss
- Nachweise über alle Einnahmen aller zum Haushalt gehörenden Personen.
- Nachweise über die Darlehensbelastung und die Grundsteuer
Bei Bedarf werden weitere Nachweise nach Eingang des Antrages angefordert
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Verwaltungsvorschrift zum WoGG (WoGVwV)
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
10.07.2013Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird frühestens ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Ausnahme: der Ausschlussgrund ist rückwirkend weggefallen und der Antrag wird dann spätestens bis zum Ende des Folgemonats gestellt.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:- Wohngeld: Antrag Mietzuschuss
- Wohngeld: Antrag für Heimbewohner
- Wohngeld: Anlage Mietbescheinigung
- Wohngeld: Anlage Verdienstbescheinigung
- Zusatzangaben zum Wohngeldantrag (für die Zeit ab 01
- Wohngeld: Anlage Kinderbetreuungskosten
- Wohngeld: Anlage Wohnflächenberechnung
- Wohngeld: Anlage Zusatzangaben zum Wohngeldantrag für selbstständig Tätige
- Wohngeld: Informationsblatt der Wohngeldbehörde des Landkreises Kassel
- Wohngeld: Hinweisblatt zur wohngeldrechtlichen Zughörigkeit zum Haushalt
- Wohngeld: Antrag Lastenzuschuss
- Wohngeld: Anlage Lastenzuschuss
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Wohngeld
Adresse
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
(Außenstelle Wolfhagen)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Katja BahrFrau Sabine Becker
Frau Ani Davtyan
Frau Jolante Fischer
Frau Marie-Christin Hepner
Frau Martina Holthaus
Frau Janine Kilian
Frau Olivia Lobanow
Frau Sarah Maisinger
Frau Marina Reek-Hillebrand
Frau Barbara Vogel
Frau Xenia Wilde