Häusliche Krankenpflege


Leistungsbeschreibung

Versicherte haben Anspruch auf Häusliche Krankenpflege, die grundsätzlich Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. Die Leistung wird vom Arzt verordnet und muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Vorausgesetzt im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab:

Wenn mit der häuslichen Krankenpflege der ärztliche Behandlungserfolg gesichert wird, werden die Kosten für die Behandlungspflege übernommen, so lange das medizinisch erforderlich ist (Sicherungspflege). In Ihrer Satzung kann die Krankenkasse auch die Übernahme der Grundpflege und der Hauswirtschaftlichen Versorgung vorsehen.

Wenn mit der häuslichen Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt ersetzt, vermieden oder verkürzt werden kann, werden die Kosten für die Behandlungspflege und wenn erforderlich zusätzlich die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernommen (Krankenhausvermeidungspflege).

Wer wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf Unterstützung angewiesen ist, erhält die sogenannte Unterstützungspflege (Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung).

Bei der Krankenhausvermeidungs- und der Unterstützungspflege erfolgt die Kostenübernahme je nach Krankheitsfall in der Regel bis zu vier Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich. Beide Leistungen umfassen auch die ambulante Palliativversorgung. 
 

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Der Antrag von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Kassel kann bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des jeweiligen Wohnortes gestellt werden. Von dort wird der Antrag an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Soziales des Landkreises weitergeleitet.


Verfahrensablauf

Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem behandelnden Vertragsarzt / Ihrer behandelnden Vertragsärztin bzw. bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihren behandelnden Vertragsarzt / Ihre behandelnde Vertragsärztin bzw. Ihre gesetzliche Krankenkasse  Hier erhalten Sie auch weitergehende Informationen zu Voraussetzungen und Umfang der Leistungen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Soziales - Fachdienst Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung. 


Welche Gebühren fallen an?

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr. 


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Anträge / Formulare

Eine vertrgsärztliche Verordnung wird benötigt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

07.12.2022

Zuständige Stelle(n)

Hilfe zur Pflege/weitere Hilfen
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Frau Daniela Helper
Frau Alexandra Schmidt