Kindertagesbetreuung


Leistungsbeschreibung

Formen der Kindertagesbetreuung sind

Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung steht im Zentrum einer verlässlichen Kinderbetreuung, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Um Kinder möglichst früh optimal fördern zu können, hat das Land Hessen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 - 10 Jahren entwickelt, der eine bessere Vernetzung aller Bildungs- und Lernorte für Kinder vorsieht und aufeinander aufbauende und aneinander anschließende Bildungsinhalte, -ziele und Organisation von Bildung konzipiert.

Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen werden seit dem 01.01.2014 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung zusammengefasst und teilweise neu geregelt.

Die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung im HKJGB umfassen:


An wen muss ich mich wenden?

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Bei der Betreuung in einer Kindertagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen und überschaubaren Rahmen gemacht werden.

Qualifizierte Tagesmütter oder Tagesväter bieten flexible Betreuungszeiten an und unterstützen Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren. Tagesmütter und Tagesväter betreuen Kinder in der eigenen Familie, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeignete Räumen.

Suchen Sie eine Tagesmutter oder einen Tagesvater für Ihr Kind?

Die regionalen Vermittlungsstellen unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie Informationen über die individuellen Besonderheiten und pädagogischen Angebote der jeweiligen Tagespflegestellen. Sie werden über organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragen der Kindertagespflege informiert. Die regionalen Vermittlungsstellen erreichen Sie wie folgt:

Interessieren Sie sich für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater?

Wenn Sie

dann sollten Sie die regionalen Vermittlungsstellen ansprechen. Dort erhalten Sie weitere Informationen über die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson


Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Bei der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten Tagespflegepersonen auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für ihre Tätigkeit festgelegte Geldleistungen vom Jugendamt. Wie bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen werden Eltern auch bei der Kindertagespflege an den Kosten beteiligt. Die Höhe des Kostenbeitrags hängt vom Umfang der Betreuung ab. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass des Kostenbeitrags zu stellen.

Näheres ist in der Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung und der Kostenbeitragsordnung für Kindertagespflegeleistungen des Landkreises Kassel zu entnehmen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zur Finanzierung der Kindertagespflege an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes "Wirtschaftliche Jugendhilfe".


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen:


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

09.08.2018

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Marion Werkmeister
Telefon 05673 9993-18
Telefax 05673 9993-31

Tageseinrichtungen für Kinder/Kindertagespflege
Adresse
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel, documenta-Stadt
(Kreishaus)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Ralph Kleppe