Nachnamen aufgrund der Eheschließung ändern lassen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

09.09.2026

Leistungsbeschreibung

Als Ehepaar können Sie Ihren gemeinsamen Nachnamen, den Ehenamen, bestimmen. Wenn Sie dies nicht tun, tragen Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner die Namen weiter, die Sie vor der Ehe getragen haben.

Als Ehenamen können Sie als Ehepaar wählen:

Wenn Sie einen Doppelnamen wählen, enthält dieser einen Bindestrich. Sie können in Ihrer Erklärung dem Standesamt gegenüber jedoch festlegen, dass die Namen nicht durch einen Bindestrich verbunden werden sollen.

Besteht Ihr Nachname bereits aus mehreren Namen, können Sie den gesamten Namen oder nur einen Namen daraus übernehmen. Sie können den gesamten Namen nicht übernehmen, wenn Sie einen neuen Doppelnamen bestimmen möchten. In diesem Fall müssen Sie einen Namen aus dem bisher geführten Doppelnamen auswählen.

Sie sollen Ihren Ehenamen bei der Eheschließung festlegen. Wenn Sie die Erklärung zur Bestimmung Ihres Ehenamens später abgeben, benötigen Sie eine öffentliche Beglaubigung. Zuständig für die öffentliche Beglaubigung sind:

Falls Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner verstirbt, behalten Sie den Ehenamen. Sie können durch eine erneute Erklärung, die ebenfalls öffentlich beglaubigt werden muss:


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Für die Erklärung zur Namensführung im Rahmen der Eheschließung

Gebühr
23.5 EUR (FIX)

Für spätere Erklärungen, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 1 - Zentrale Dienste und Personal
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständige Mitarbeiter

Frau Annabell Schildhauer
Telefon 05673 9993-28
Telefax 05673 9993-31

Frau Malena Stenzel
Telefon 05673 9993-14
Telefax 05673 9993-31