Zuwendungen für Hessische Kulturdenkmäler beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Land Hessen trägt zur Erhaltung von Kulturdenkmälern bei, indem es Zuwendungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt.

Keine Förderung bekommen Sie für:

Zwingende Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung ist, dass Sie die Maßnahme, für die Sie eine Zuwendung beantragen möchten, zuvor mit der für Sie örtlich zuständigen Bezirksdenkmalpflegerin oder dem für Sie örtlich zuständigen Bezirksdenkmalpfleger beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) abgestimmt haben.  

Bevor Sie eine Bewilligung bekommen, prüft das LfDH, ob die Voraussetzungen für eine Zuwendung vorliegen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben Sie nicht.  

Die Bewilligung einer Zuwendung legt unter anderem fest:

Sie erhalten die Zuwendung erst nach Durchführung der geförderten Maßnahme beziehungsweise nach Erreichen der nachzuweisenden Kosten und nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Dazu müssen Sie unter anderem alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.   

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklungen nach Maßgabe des Denkmalschutzgesetzes zu schützen und zu erhalten, sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden ( § 1 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz – HDSchG).

Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle Aufgaben, die dem Kreisausschuss im Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz – DSchG) als sog. Weisungsaufgabe zugewiesen sind, d.h. er ist entscheidungsberechtigt in allen denkmalpflegerischen und denkmalschützerischen Angelegenheiten, die den Bereich des Landkreises Kassel betreffen. 

Schutzwürdige Kulturdenkmäler im Sinne des Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Abs. 1 HDSchG). Dazu gehören auch Bodendenkmäler.


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Maßnahme planen, die dazu dient, ein Kulturdenkmal oder einen Teil eines Kulturdenkmals zu erhalten, nehmen Sie mit der für Sie zuständigen Bezirksdenkmalpflegerin oder dem für Sie zuständigen Bezirksdenkmalpfleger beim LfDH Kontakt auf und sprechen Sie sie oder ihn auf die Möglichkeit einer Zuwendung an. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder persönlich, zum Beispiel bei einem Ortstermin, geschehen:


An wen muss ich mich wenden?

Die für Sie örtlich zuständige Bezirksdenkmalpflegerin oder den für Sie örtlich zuständigen Bezirksdenkmalpfleger finden Sie über die Internetseite des LfDH:


Voraussetzungen

Es muss sich um eine Maßnahme an Kulturdenkmälern oder Teilen von Kulturdenkmälern handeln.

Anträge können stellen:

Eine Zuwendung kann bewilligt werden, wenn

durch die Maßnahme Aufwendungen entstehen, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen beziehungsweise die nachzuweisenden Kosten erreicht haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Die Leistungen der Unteren Denkmalschutzbehörde sind gebührenfrei


Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung:

Vorlage des Verwendungsnachweises:

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fristen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, Jahresfrist bei Förderbescheiden


Bearbeitungsdauer

Ca. vier Wochen 


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK)


Fachlich freigegeben am

11.02.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Denkmalpflege
Adresse
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
(Außenstelle Hofgeismar)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Ute Peine
Herr Reinhard Petersen

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Adresse
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt