Nutzungsänderung von Gebäuden


Leistungsbeschreibung

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.


An wen muss ich mich wenden?

Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Bauaufsichtsbehörde
Adresse

00000 Kassel

Zuständige Mitarbeiter

Frau Astrid Hettstedt
Frau Martina Kersten
Frau Heike König
Frau Diana Lüdicke
Frau Natalie Möller
Herr Matthias Moor
Herr Andreas Rebein
Frau Julia Robrecht
Frau Ulrike Tölle
Frau Anna Tschernich