Nutzungsänderung von Gebäuden
Leistungsbeschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
An wen muss ich mich wenden?
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle(n)
Bauaufsichtsbehörde
Adresse
00000 Kassel
Zuständige Mitarbeiter
Frau Astrid HettstedtFrau Martina Kersten
Frau Heike König
Frau Diana Lüdicke
Frau Natalie Möller
Herr Matthias Moor
Herr Andreas Rebein
Frau Julia Robrecht
Frau Ulrike Tölle
Frau Anna Tschernich