Tierarzneimittel


Leistungsbeschreibung

Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe, zur Anwendung oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die zur Anwendung bei Tieren kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (Fleisch, Milch Eier, etc.)
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Des Weiteren schreibt das Arzneimittelgesetz unter anderem die Überwachung der Anwendung von antibakteriell wirksamen Stoffen (Antibiotika) und die Maßnahmen zur Reduzierung deren Einsatzes vor.

Die Tierhalternachweisverordnung schreibt die Nachweise zum Erwerb und der Anwendung von Tierarzneimitteln vor. Die Tierimpfstoffverordnung schreibt unter anderem die Anwendung von Impfstoffen durch den Tierhalter vor. Die Einhaltung dieser Rechtsbereiche wird von Seiten unserer Behörde kontrolliert.


Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Planmäßige, unangekündigte und risikoorientierte Routinekontrollen.


An wen muss ich mich wenden?

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel


Zuständigkeit

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Regierungspräsidium Kassel


Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Zu beachten ist die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Meldungen in die Antibiotikadatenbank:


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Zuständige Stelle(n)

Tierschutz
Adresse
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen
(Außenstelle Wolfhagen)