Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)


Leistungsbeschreibung

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen (zum Beispiel auch für Verdienste im sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich).

Der Verdienstorden wird in 8 verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
 

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Mitwirkung bei der Bearbeitung zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen für hessische Bürgerinnen und Bürger ist die Hessische Staatskanzlei.
 

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Aufsicht und Ordnung - Fachdienst Kommunalaufsicht/Wahlen


Voraussetzungen

Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:


Was sollte ich noch wissen?

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden nicht posthum verliehen werden.

Formelle Ordensvorschläge unterbreiten dem Bundespräsidenten die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.
 


Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei


Fachlich freigegeben am

19.07.2016

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Zuständige Stelle(n)

Hessische Staatskanzlei
Adresse
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt

(E-Mail Postfach)

(De-Mail-Adresse)