Gemeinsame elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern; Sorgerecht beantragen


Leistungsbeschreibung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen seit einer zum 19.05.2013 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelung die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Es sind damit im Wesentlichen die folgenden Fallgestaltungen denkbar, die zu einem gemeinsamen Sorgerecht der nicht miteinander verheirateten Eltern führen:

Im letztgenannten Fall ist also die Durchführung eines familiengerichtlichen Verfahrens erforderlich.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) bei nicht ehelich geborenen Kindern stellen wir aus für Mütter, die im Landkreis Kassel wohnen.


Verfahrensablauf

Das familiengerichtliche Verfahren weist einige Besonderheiten auf und findet in einem abgestuften Verfahren statt. In bestimmten Fallkonstellationen kommt ein schriftliches und sehr vereinfachtes Verfahren in Betracht. Hinsichtlich der Einzelheiten wird empfohlen, sich vom Jugendamt und soweit weitergehend erforderlich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.


An wen muss ich mich wenden?


Voraussetzungen

Hinweis: Mütter und Väter, die mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind, haben nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) Anspruch auf Beratung über die Abgabe einer Sorgeerklärung und die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge.


Welche Gebühren fallen an?

Für das gerichtliche Verfahren fallen Gerichtsgebühren, bei Einschaltung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts auch Rechtsanwaltsgebühren, an, welche sich nach dem Verfahrenswert richten.


Rechtsgrundlage


Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz


Fachlich freigegeben am

04.12.2019

Zuständige Stelle(n)

Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
Adresse

00000 Kassel

Zuständige Mitarbeiter

Frau Michaela Coppola
Frau Claudia Crede
Herr Manfred Damme
Frau Saskia Eichhorn
Frau Katrin Frisch
Frau Maren Harland
Herr Manuel Heib
Frau Zeynep Messner
Telefon 0561 1003-1242

Frau Martina Neumann
Frau Frederike Siebert

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis