Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie alleinerziehend sind, hat Ihr Kind in der Regel Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil. Zahlt dieser den Unterhalt

können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.

Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2026):

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Unterhaltsvorschussstellen in den Jugendämtern der Städten und Landkreisen


Zuständigkeit

Zuständig sind die Unterhaltsvorschussstellen in den Jugendämtern.


Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:

Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist:

 Wenn Ihr Kind zwischen 12 und 17 Jahre alt ist, müssen zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein:


Welche Unterlagen werden benötigt?

Zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Die Unterhaltsvorschussleistung kann rückwirkend auch für den Monat vor dem Eingang des Antrags bei der Unterhaltsvorschussstelle gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:     


Weiterführende Informationen


Anträge / Formulare

Viele hessische Unterhaltsvorschussstellen bieten einen Online-Service zur Beantragung an, z. Bsp. Unterhaltsvorschuss Online.
Die Papier-Antragsformulare erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.  

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Fachlich freigegeben am

08.07.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Unterhaltsvorschuss
Adresse
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel, documenta-Stadt
(Kreishaus)

Zuständige Mitarbeiter

Silke Albrecht
Frau Johanna Brauer
Benedikt Gries
Telefon 0561 1003-1092

Frau Leona Hopf
Frau Annette Kersting
Frau Jessica Meil
Frau Katja Prokopp
Telefon 0561 1003-1194

Frau Michaela Riechel
Herr Thorsten Rößler
Frau Daniela Schubotz
Telefon 0561 1003-1050
Telefax 0561 1003-1650

Frau Kyra Semmelrodt
Herr Kirsten Simannek
Telefon 0561 1003-1366

Frau Marie Wolff
Frau Michaela Zeller
Telefon 0561 1003-2255