Personenverkehr gewerblich - Genehmigung


Leistungsbeschreibung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen, welcher sich vom Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen unterscheidet.

Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:

Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


An wen muss ich mich wenden?

Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen werden durch das für den Sitz des Unternehmens zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt, Gießen oder Kassel) erteilt.

Genehmigungen für den gewerblichen Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (mit max. 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer) werden in Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern durch den Gemeindevorstand, im Übrigen durch den Kreisausschuss erteilt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern eine Person mit der Führung der Geschäfte bestellt ist, sind zusätzlich für diese Person vorzulegen:

Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 3 Monate sein.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Ihre Höhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung.


Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Genehmigung wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren erteilt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung


Fachlich freigegeben am

26.08.2013

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt