Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen


Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

schriftlicher formloser Antrag


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachlich freigegeben am

21.02.2024

Leistungsbeschreibung

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
 


Verfahrensablauf

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung und ist in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Für die Anordnung von Arbeitsstellenmaßnahmen nach § 46 Abs. 6 StVO fallen für Unternehmer nach Regelplänen   

Soweit von der Straßenverkehrsbehörde besondere Beschilderungspläne zu erstellen sind, sind für die Anordnung für Unternehmer bei Maßnahmen bis zur Dauer von 2 Monaten 120,00 € und bis zur Dauer von 6 Monaten 200,00 € zu entrichten. Für die Anordnung von Maßnahmen gegenüber Privatpersonen fällt eine Gebühr ab 18,00 € an (wird im Einzelfall entschieden).


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Wohnen


Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Die Verantwortlichen für die Verkehrssicherung sowie den Betrieb und die Störungsbeseitigung etwaiger Signalanlagen haben die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) nachzuweisen. Hiervon kann die anordnende Behörde bei Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen Ausnahmen zulassen.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden. Dies sind

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Aufsicht und Ordnung
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde


Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

(mit Angabe über Ausmaß und voraussichtliche Auswirkungen der Baumaßnahme sowie Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer des oder der Verantwortlichen für die Verkehrssicherung während und nach der Arbeitszeit)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Schmidt (Fachbereichsleitung)
Telefon 05673 9993-19
Telefax 05673 9993-31

Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Ralf Querfurth