Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen


Leistungsbeschreibung

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Zu den Verkehrszeichen zählen:

Verkehrseinrichtungen sind:

Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt. Welche Straßenverkehrsbehörden für welche Straßen zuständig sind, ist für Hessen in der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten festgelegt.

Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den zuständigen Straßenbaubehörden. Zuständige Straßenbaubehörde ist

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Aufsicht und Ordnung
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Bei Störungen oder Beschädigungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden"


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung


Fachlich freigegeben am

04.12.2012

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

schriftlicher formloser Antrag


Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Im Rahmen der Vorgaben aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Wilhelmstraße 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Ralf Querfurth