Kfz: Prüf- und Siegelplaketten


Leistungsbeschreibung

Bei Wechsel des Zulassungsbezirks eines zugelassenen Fahrzeuges werden die amtlichen Siegelplaketten auf dem bisherigen Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde des neuen Zulassungsbezirks entfernt. Dies erfolgt im Zuge der neuen Zulassung. Die Zulassung des Fahrzeugs im neuen Zulassungsbezirk, ohne dass die bisherigen Kennzeichen entstempelt wurden, ist nicht zulässig.

Auch bei der Außerbetriebsetzung, der Umkennzeichnung und beim Wechsel der Kennzeichenart sind die amtlichen Kennzeichenschilder von der Zulassungsstelle zu entwerten, indem die amtlichen Siegelplaketten entfernt werden.

Hinweis:

Achtung:

Ein Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichenschildern darf nur ausnahmsweise im Zusammenhang mit der Zulassung auf öffentlichen Verkehrsflächen in Betrieb gesetzt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Erneuerung der Prüf- und/oder Siegelplaketten auf dem Kennzeichenschild benötigen Sie:


Zuständige Stelle(n)

KFZ-Zulassungsstelle
Adresse
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel, documenta-Stadt