Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen


Leistungsbeschreibung

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.   Ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann vier Monate vor Auslauf der ggf. festgesetzten Sperrfrist gestellt werden.


Verfahrensablauf

Nach Antragstellung wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Sie über den Verfahrensablauf informieren.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Aufsicht und Ordnung
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde - Führerscheinstelle


Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

 

Hinweis zum Führungszeugnis:

Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.

Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Besprechen Sie dies bei Zweifeln mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.


Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Einige Fahrerlaubnisbehörden haben entsprechende Antragsvordrucke auf Ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Je nach anfallendem Aufwand zwischen 100,00 € und 256,00 €.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.


Rechtsgrundlage


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.


Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis können ggf. weitere Unterlagen (insbesondere ärztliche oder medizinisch psychologische Gutachten) gefordert werden.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum


Fachlich freigegeben am

17.03.2024

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja oder elektronische Form

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde

Online-Dienste vorhanden: Nein

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Führerscheinstelle
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt