Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Teil II verlieren oder Sie Ihnen gestohlen wird, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden. 

Dort müssen Sie dann auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.

Hinweis: Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.


Verfahrensablauf

Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I oder II müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde schriftlich oder persönlich beantragen.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich


Voraussetzungen

Verlust des Fahrzeugdokuments


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde, ob weitere Unterlagen benötigt beziehungsweise einige der aufgeführten Unterlagen nicht benötigt werden.

Hinweise: Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular für die eidesstattliche Versicherung zum Download an. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzinstitut hinterlegt ist, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsbehörde nach dem Verfahren.


Welche Gebühren fallen an?

Zulassungsbescheinigung Teil 2: EUR 10,20
Zulassungsbescheinigung Teil I: EUR 11,10
Je nach örtlich zuständiger Zulassungsbehörde können weitere Kosten anfallen.


Welche Fristen muss ich beachten?

umgehend


Bearbeitungsdauer

Je nach Aufkommen in Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde unterschiedlich: Bitte erkundigen Sie sich vor Ort.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare: erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde 

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja 

Persönliches Erscheinen nötig:  je nach örtlich zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


Fachlich freigegeben am

18.11.2019

Zuständige Stelle(n)

KFZ-Zulassungsstelle
Adresse
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel, documenta-Stadt