Bodenschutz


Leistungsbeschreibung

Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich wenn überhaupt nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.

Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Bearbeitung von Schadensereignissen, bei denen der Boden mit wassergefährdenden Stoffen verunreinigt wurde und Anzeigen der Ein- oder Aufbringung von Materialien > 600 m² auf oder in den Boden.


An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner sind die Oberen Bodenschutzbehörden, also die Regierungspräsidien.

Die Unteren Bodenschutzbehörden sind Ansprechpartner im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes, insbesondere sind sie für die Anzeige des Aufbringens von Material auf oder in den Boden zuständig. Untere Bodenschutzbehörden sind der Kreisausschuss der Landkreise und der Magistrat der Kreisfreien Städte.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu "Bodenschutz" erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

23.05.2017

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Anzeigen zum Ein- oder Aufbringen von Material > 600 m³ auf oder in den Boden sollen dem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz (Untere Bodenschutzbehörde) vier Wochen vor Beginn der Maßnahme schriftlich vorliegen.

Ein Anzeigevordruck steht als Formular zur Verfügung.


Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.2 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt

Wasser- und Bodenschutz
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Frau Gabriele Lemmer
Herr Michael Pucklitsch
Frau Claudia Sinning