Bodendenkmalpflege
Leistungsbeschreibung
Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren
- menschlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (archäologische Denkmale) oder
- tierischen oder pflanzlichen Lebens, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (paläontologische Denkmäler),
handelt.
Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Um sie aufzusuchen oder nach ihnen zu graben, benötigen Sie eine Nachforschungsgenehmigung.
Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.
- Baudenkmalpflege(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Werden Bodendenkmäler entdeckt, ist dies unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen (§ 20 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz). Nach einer ersten Prüfung wird das Landesamt für Denkmalpflege von der Unteren Denkmalschutzbehörde informiert. Die weiteren Schritte werden zwischen den beiden Behörden abgestimmt.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für Nachforschungsgenehmigungen nach Bodendenkmalen ist "hessenARCHÄOLOGIE" beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Fachliche Beratung erhalten Sie ebenfalls dort.
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Evtl. Funde und Pläne der Fundstelle
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Die Leistungen der Unteren Denkmalschutzbehörde sind gebührenfrei
Zuständige Stelle(n)
Denkmalpflege
Adresse
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
(Außenstelle Hofgeismar)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ute PeineHerr Reinhard Petersen
hessenARCHÄOLOGIE - Schloss Biebrich / Ostflügel
Adresse
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt