Bodendenkmalpflege


Leistungsbeschreibung

Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren

handelt.

Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Um sie aufzusuchen oder nach ihnen zu graben, benötigen Sie eine Nachforschungsgenehmigung.

Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Werden Bodendenkmäler entdeckt, ist dies unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen (§ 20 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz). Nach einer ersten Prüfung wird das Landesamt für Denkmalpflege von der Unteren Denkmalschutzbehörde informiert. Die weiteren Schritte werden zwischen den beiden Behörden abgestimmt.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für Nachforschungsgenehmigungen nach Bodendenkmalen ist "hessenARCHÄOLOGIE" beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Fachliche Beratung erhalten Sie ebenfalls dort.


Rechtsgrundlage


Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Evtl. Funde und Pläne der Fundstelle


Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Die Leistungen der Unteren Denkmalschutzbehörde sind gebührenfrei


Zuständige Stelle(n)

Denkmalpflege
Adresse
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
(Außenstelle Hofgeismar)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Ute Peine
Herr Reinhard Petersen

hessenARCHÄOLOGIE - Schloss Biebrich / Ostflügel
Adresse
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt