Eintragung in das Grundbuch beantragen


Leistungsbeschreibung

Neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer, nachdem

Dabei muss die Einigung über den Eigentumsübergang vor einer Notarin oder vor einem Notar erklärt werden. Sie kann auch in einem gerichtlichen Vergleich oder in einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan erklärt werden.

Die Eintragung im Grundbuch ist auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung erforderlich (zum Beispiel beim Erben eines Grundstücks).

Auch Lasten und Beschränkungen, die auf dem Grundstück liegen, wie zum Beispiel Grunddienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen, Grundpfandrechte, Grundschulden oder Hypotheken müssen im Grundbuch eingetragen werden.

Die Eintragung veranlasst die Notarin beziehungsweise der Notar.

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück und die Lasten, die eventuell auf dem Grundstück liegen (zum Beispiel Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten).


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Eintragung in das Grundbuch müssen Sie beim Grundbuchamt stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung vor, nimmt das Grundbuchamt die Eintragung vor.

Ist die Eintragung erfolgt, benachrichtigt das Grundbuchamt die den Antrag einreichende Notarin oder den Antrag einreichenden Notar, die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller, die eingetragene Eigentümerin beziehungsweise den eingetragenen Eigentümer sowie alle aus dem Grundbuch ersichtlichen Personen, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt oder deren Recht durch sie betroffen wird.

Informieren Sie sich dazu bei einem Notar oder einer Notarin. Diese werden Ihnen auf Ihre Situation abgestimmte Hinweise zum Verfahren und zu den von Ihnen benötigten Unterlagen geben.


An wen muss ich mich wenden?

Die Grundbuchämter werden bei den Amtsgerichten geführt. Häufig werden dabei an einem Amtsgericht mehrere Bezirke zusammengefasst. Jedes  Grundbuchamt ist für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig.


Zuständigkeit

Grundbuchamt des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.


Voraussetzungen

Voraussetzungen der Eintragung sind normalerweise:

Je nach Einzelfall


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Für die Tätigkeit der Notarin oder des Notars und den Grundbucheintrag fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten bemisst sich größtenteils nach der Höhe des Kaufpreises.
 - Geschäftswert gemäß KV Gerichts- und Notarkostengesetz


Bearbeitungsdauer

abhängig von der Arbeitsbelastung des zuständigen Grundbuchamtes


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz


Fachlich freigegeben am

05.01.2022

Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis