Soziale Wohnraumförderung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Neubau von Mietwohnungen
Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.

Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).
 

Modellprojekte
Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich

zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.

Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.

Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
 


Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Hessen-Darlehen bzw. ein Hessen Baudarlehen: Der Antrag wird bei uns gestellt und dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank des Landes Hessen (WI-Bank) weitergeleitet.

Soziale Mietwohnraumförderung: Die Anmeldungen und Zusagen erfolgen über den Landkreis beim zuständigen Ministerium.

Förderung des behindertengerechten Umbaus: Hierbei handelt es sich um ein Programm der sozialen Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln. Vor der Antragstellung ist eine Bedarfsanmeldung erforderlich.


An wen muss ich mich wenden?

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnraumförderstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Servicezentrum Regionalentwicklung


Voraussetzungen


Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich darf erst nach Erteilung der Förderzusage mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden. 


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Die WI-Bank erhebt für bewilligte Darlehen ein Prozent (des Nominaldarlehens) Bearbeitungsgebühr.


Anträge / Formulare

Die Antragstellung ist online möglich:

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Alle erforderlichen Unterlagen und Anträge erhalten Sie bei der Wohnungsbauförderstelle oder im Internet: www.wibank.de. Unter Bauen und Wohnen sind dort die einzelnen Programme aufgeführt. Dahinter finden Sie vertiefende Informationen und die notwendigen Anträge stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.


Zuständige Stelle(n)

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Adresse
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.