Heizölanlage


Leistungsbeschreibung

Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Wasser- und Bodenschutz


Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Unterlagen:


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Was sollte ich noch wissen?

Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.


Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Wasser- und Bodenschutz
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Frau Kerstin Hesse
Frau Nicole Schmeck
Frau Bärbel Stein