Vorläufigen Reisepass beantragen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

02.12.2025

Gebühr

Gebühr
26 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.

Gebühr
52 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.

Gebühr
96 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.


An wen muss ich mich wenden?

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.


Leistungsbeschreibung

Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Was sollte ich noch wissen?


Welche Unterlagen werden benötigt?


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Yvonne Klawon
Telefon 05673 9993-17
Telefax 05673 9993-31