Reisepass: Kind mit eintragen
Leistungsbeschreibung
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu Reisedokumenten für Kinder erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Kinderreisepass".
- Kinderreisepass(Information im Verwaltungsportal Hessen)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
21.03.2012Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Yvonne Klawon
05673 9993-17
05673 9993-31