Vorläufigen Personalausweis beantragen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

02.12.2025

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.


Welche Gebühren fallen an?

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
10 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorläufiger Personalausweis

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz


Leistungsbeschreibung

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.


Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:


Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Yvonne Klawon
Telefon 05673 9993-17
Telefax 05673 9993-31