Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

10.06.2026

Leistungsbeschreibung

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).


Gebühr

Gebühr
210 EUR (FIX)


Voraussetzungen

Die Approbation als Ärztin oder als Arzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Gesundheit und Pflege (HMFG)


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.


Verfahrensablauf


Welche Unterlagen werden benötigt?


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift

Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)