Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Webseite des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
- Berufseinstieg für junge Ärztinnen und Ärzte
- Landesärztekammer Hessen
- Approbation zur Ausübung akademischer Heilberufe
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am
10.06.2026Leistungsbeschreibung
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Gebühr
Gebühr
210 EUR (FIX)
Voraussetzungen
Die Approbation als Ärztin oder als Arzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
- über einen erfolgreichen Abschluss der ärztlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland (6-jähriges Medizinstudium) verfügen,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Gesundheit und Pflege (HMFG)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Verfahrensablauf
- Der Approbationsantrag ist online zu stellen:
- Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
- Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
- Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen.
- Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument
- Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- gegebenenfalls Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
- Aktueller, tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart O)
- Prüfungszeugnis
- gegegebenenfalls Promotionsurkunde;
- Erklärung Straffreiheit: Schriftliche, formlose Erklärung mit folgendem Wortlaut: „Hiermit erkläre ich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist." (Datum und Unterschrift)
- Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postanschrift
Postfach:11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Postanschrift)
Adresse
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
(Zentrale Hausanschrift)