Aufhebung des Kündigungsschutzes bei Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege beantragen


Leistungsbeschreibung

Möchten Sie Beschäftigten kündigen, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, müssen Sie vor der Kündigung eine Zulässigkeitserklärung beantragen.

Folgende Personengruppen stehen unter besonderem Kündigungsschutz:

Beachten Sie die Besonderheiten der unterschiedlichen Kündigungsschutzregeln bei diesen Personengruppen:

Die zuständige Behörde erteilt Ihnen die Zustimmung nur, wenn ein belegbarer Kündigungsgrund nachgewiesen werden kann.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium.


Zuständigkeit

Zuständig sind die Regierungspräsidien.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Das zuständige Amt kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern, wenn es zu den gemachten Angaben Rückfragen gibt.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Kündigung ausgesprochen wird.


Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung des Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand berechnet.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Antrags und kann in Einzelfällen deutlich länger dauern.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Fachlich freigegeben am

01.10.2024

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 51 - 55 - Arbeitsschutz
Adresse
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Heinrich-von-Bibra Platz 5 - 9
36037 Fulda
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt