Gewerbe abmelden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

02.07.2026

Fachlich freigegeben durch

Hessen: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und ländlichen Raum


Zuständigkeit

Gewerbeamt bzw. die Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort des Betriebssitzes.


Welche Gebühren fallen an?

Gebühr
28 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gemäß Ziffer 2131

Gebühr
8 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
gemäß Ziffer 2132


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abmelden.


Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung


Was sollte ich noch wissen?

Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung durch das zuständige Amt vorgenommen.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. 

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes:


Welche Unterlagen werden benötigt?


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Yvonne Klawon
Telefon 05673 9993-17
Telefax 05673 9993-31