Gewerbe anmelden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

02.07.2026

Was sollte ich noch wissen?

Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.


Welche Gebühren fallen an?

Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.

Gebühr
28 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für die Gewerbeanzeige. Gemäß Ziffer 2131

Gebühr
8 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung gemäß Ziffer 2132


Leistungsbeschreibung

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.


An wen muss ich mich wenden?

Gewerbeamt bzw. die Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort des Betriebssitzes.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und ländlichen Raum


Verfahrensablauf

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.


Voraussetzungen

Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

Gewerbetreibende sind

 Anzeigepflichtig sind:


Bearbeitungsdauer


Welche Unterlagen werden benötigt?


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Yvonne Klawon
Telefon 05673 9993-17
Telefax 05673 9993-31