Förderung für die Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen für einen Ausbildungsbetrieb auszahlen


Leistungsbeschreibung

Das Land Hessen unterstützt Unternehmen, Verwaltungen und andere Ausbildungseinrichtungen bei der Ausbildung benachteiligter junger Menschen. Die Förderung soll dazu beitragen, dass junge Menschen eine Berufsausbildung beginnen und erfolgreich abschließen können.

Gefördert werden Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen. Dazu zählen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Auch Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und in der Altenpflege können gefördert werden.

 


Verfahrensablauf


Zuständigkeit

Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel.


Voraussetzungen

Die Auszubildenden, für die eine Förderung beantragt wird,


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag vor Beginn der Ausbildung stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen und ist zudem davon abhängig, ob Ihre Unterlagen vollständig sind.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Eine Förderung kann nur bewilligt werden, soweit entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Fachlich freigegeben am

11.06.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 57 - Förderungen
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Adresse
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt