Landesförderung für ein Projekt der Kulturellen Bildung beantragen


Leistungsbeschreibung

Gefördert werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung. Die Teilnehmenden sind unter professioneller künstlerischer sowie pädagogischer Anleitung kreativ.

Zum Beispiel können die Teilnehmenden im Rahmen eines Ferien-Workshops Kleidung mit Siebdruck gestalten, Taschen designen oder auf 16-mm-Filmen malen und kratzen.


Verfahrensablauf

Sonderfall: Sie wollen mit dem Projekt vor der Förderzusage des Ministeriums beginnen (vorzeitiger Maßnahmenbeginn)


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Kostenfrei


Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag muss spätestens 8 Wochen vor geplantem Projektbeginn eingereicht werden.

Der Projektantrag kann spätestens bis zum 30. September für das aktuelle Kalenderjahr und frühestens ab dem 1. November für das kommende Kalenderjahr gestellt werden.


Bearbeitungsdauer

Bei Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer können Sie Kontakt zum Ministerium aufnehmen.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Ein Zuschuss zu dem geplanten Projekt kann bis zu maximal 50% der Gesamtausgaben gewährt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon, nach Einzelfallprüfung, abgewichen werden.

Beachten Sie die „besonderen Nebenbestimmungen“ sowie die „Allgemeinen Nebenbestimmungen“, die der Bewilligung beigefügt sind.

Wenn Sie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gewährleisten, können die Fördergelder zurückgefordert werden.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur


Fachlich freigegeben am

06.05.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 3
Adresse
Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt