Landesförderung für ein Projekt einer Jugendkunstschule beantragen


Leistungsbeschreibung

Sie können für ein Projekt an einer Jugendkunstschule einen Zuschuss beantragen.

Zum Beispiel können dies Kurse zur gestalterischen Kunst mit Malen oder handwerklichen Tätigkeiten sein.


Verfahrensablauf

Sonderfall: Sie wollen mit dem Projekt vor der Förderzusage des Ministeriums beginnen (vorzeitiger Maßnahmenbeginn)


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Kostenfrei


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Projektantrag kann spätestens bis zum 30. September für das aktuelle Kalenderjahr und frühestens ab dem 1. November für das kommende Kalenderjahr gestellt werden.

Bei Projektbeginn im Januar des Folgejahres gilt abweichend der 1. Dezember des aktuellen Jahres als Frist.


Bearbeitungsdauer

Bei Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer können Sie Kontakt zum Ministerium aufnehmen.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Ein Zuschuss zu dem geplanten Projekt kann bis zu maximal 50% der Gesamtausgaben gewährt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon, nach Einzelfallprüfung, abgewichen werden.

Beachten Sie die „besonderen Nebenbestimmungen“ sowie die „Allgemeinen Nebenbestimmungen“, die der Bewilligung beigefügt sind.

Wenn Sie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gewährleisten, können die Fördergelder zurückgefordert werden.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur


Fachlich freigegeben am

06.05.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 3
Adresse
Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt